AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer DJ Charlie nachfolgend VH Vertriebs GmbH genannt, Inhaber Joachim van Haselen, Hainbuchenweg 6a, 26127 Oldenburg) finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

§ 1 Allgemeines

(1) Für unsere Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber, insbesondere bei der Auftragserteilung, auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebote und Abschluss

(1)Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn die Fa. VH Vertriebs GmbH eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen haben auch ihrer Gültigkeit wenn Sie nur vonder VH Vertriebs GmbH in Schriftform festgehalten werden desweiteren auch die Annahme eines schriftlichen Angebots.

§ 3 Leistungen

(1) Die Fa. VH Vertriebs GmbH bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter: Durchführung der DJ Dienstleistung der vereinbarten Veranstaltung laut Vertrag Bereitstellung von Ton-, Licht- und Mediatechnik Auf- und Abbau, Lieferung und Abtransport der bereitgestellten Technik.

§ 4 Leistungen des Veranstalters

(1)Der Veranstaltungsort muss mindestens 1,5 Stunden vor der Veranstaltung und 1,0 Stunden nach der Veranstaltung zugänglich sein.Es ist der kürzeste Weg um das Equipment zu transportierenund aufzustellen frei zu halten.

(2)Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind im Vorfeld "vor Vertragsabschluss" mitzuteilen. Bei Veranstaltungsräumen mit mehr als 3 Stufen ist eine Transporthilfe zu stellen.

(3)Der Auftraggeber hat dafür sorge zu tragen, das ein genügend abgesicherter Stromanschluss: 2 x 220 V / je 16 A Schuko, sowie ausreichend sichere Stellfläche für das DJ-Equipment zurVerfügung steht. Der Stromanschluss muss ausschließlich für die Technische Anlage des DJ's/Künstlers zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislaufangeschlossen werden.

(4)Vom Veranstalter werden alkoholfreie Getränke im üblichen Umfange und ein Imbiss für den DJ und seinem Personal, das er während der Veranstaltung benötigt, kostenfrei gestellt.

§ 5 Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA

(1) Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discobetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung bzw. der Gastgeber verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale und analoge Vervielfältigungen und Tonträger ( PC, MD, CD, Kassette, usw. ).

§ 6 Preise

(1) Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise bei Privatveranstaltungen ( Hochzeiten, Geburtstage usw. ) mit Moderation und Animation ( Gesangseinlagen ) sind inklusive der gesetzlichen MwSt. von 19%. Alle anderen Veranstaltungen ohne die genannten Einlagen, sowie Disco-Veranstaltungen wird die genannte Gage zuzüglich der gesetzlichen MwSt. (derzeit 19 %)berechnet.

§ 7 Auftragsstornierung

(1) Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrags, werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das sämtliche Stornierungskosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen.

(2) Die Stornierungskosten sind wie folgt geregelt:

(2.1) Stornierungen bis zum 15. Tag nach Vertragsabschluß werden mit 20 % der Grundgage berechnet.

(2.1) Ab 15.Tag bis 60 Tage vor Veranstaltung : 50 % der Grundgage

(2.2) Bis zu 60 Tage vor dem Termin der Feier: 100 % der Grundgage

(2.3) Bis zu 10 Tage vor oder am Veranstaltungstag 100 % Grundgage + 100 €

(3) Ausnahmen

(3.1) Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornierungskosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitensder Fa. VH Vertriebs GmbH ist nur möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe wie Krankheit, Unfall, Tod.In diesem Falle wird durch die Fa. VH Vertriebs GmbH, Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

(4) Sofern die Fa. VH Vertriebs GmbH durch nicht von Ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse ( höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungenbeim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch aufSchadensersatz sowie kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

§ 8 Widerrufsrecht

(1) Grundsätzlich steht es dem Auftraggeber offen, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne jegliche Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Sobald ein Vertrag unterschrieben zurückgesendet wurde, ist der Vertrag angenommen und die AGB treten in Kraft. Beginn der Frist gilt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der von der Fa. VH Vertriebs GmbH bestehenden Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und4 BGB Info V sowie unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1. Satz 1 BGB i.V.m. § 3 BGB Info V. Um die Widerrufsfrist zu wahren , genügt lediglich die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.​Jedwede Widerrufe sind zu richten an:

VH Vertriebs GmbH
Charlies Hits for Dancing
Inhaber: Joachim van Haselen
Hainbuchenweg 6a
D-26127 Oldenburg
Telefon: 0172/1532038
e-Mail: info@dj-charlie.de
Internet: https://www.dj-charlie.de

(2) Ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrecht tritt dann ein, wenn die Fa. VH Vertriebs GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.

(3) Die Folgen des Widerrufs sind folgende: Wenn ein Widerruf wirksam wird, sind die von beiden Parteien empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen preiszugeben. Ist der Auftraggeber nicht in der Lage die Leistung ganz oder nur teilweise an die Fa. VH Vertriebs GmbH zurück zu gewähren, muss er gegebenenfalls an die Fa. VH Vertriebs GmbH einen Wertersatz leisten. Den Verpflichtungen zur Erstattungvon Zahlungen muss der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen gleichkommen. Die einzuhaltendeFrist hierfür beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung.

§ 9 Leistungsstörungen

(1) Mängel der Leistung sind direkt am Tag der Veranstaltung dem zuständigen Personal mitzuteilen, sodass die die Störung behoben werden kann. Reklamationen nach Veranstaltungsende können nicht berücksichtigt werden.

§ 10 Leistungsverzug

(1) Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohneMahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Verzug. Vom Verzugszeitpunkt ist die Fa. VH Vertriebs GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von denGeschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

§ 11 Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen sind grundsätzlich entweder in BAR direkt vor / während / nach Veranstaltungsende oder bei Rechnungsstellung mit einem Zahlungsziel innerhalb 5 Werktage nach Veranstaltungsendeper Überweisung vollständig zu tätigen. Vereinbarte Sonderregelungen bezüglich der Zahlungsbedingungen sind ausschließlich in Schriftform gültig. Eine per Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder stellt dieser seine Zahlungen ein, so ist die Fa. VH Vertriebs GmbH zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von der Fa. VH Vertriebs GmbH sofort in einem Betrag fällig.

(2) Die Fa. VH Vertriebs GmbH ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

(3) Kreditkarten, Schecks, PayPal oder ähnliches werden nicht akzeptiert.

§ 12 Haftung

(1) Der Auftraggeber haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen-und Sachschäden an Equipment und Datenträgern, die durch deren Gäste verursacht wurden. FürPersonen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet aus schliesslich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch die Fa. VH Vertriebs GmbH verursacht worden ist.

§ 13 Anwendbares Recht

(1) Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. VH Vertriebs GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland alszwingend vereinbart.

§14Gerichtsstand

(1) Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschlussseinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 15 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertragsim übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichenZielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.